Lukaschenko unterzeichnet Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung


Am 17. Februar unterzeichnete der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko das Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung, das eine umfassende Verbesserung der Straf- und Strafprozessgesetzgebung beinhaltet. Dies teilte der Pressedienst des Staatsoberhauptes mit.
 
In Übereinstimmung mit dem Dokument wurden die Sanktionen für 97 Straftatbestände überarbeitet. Davon wurden 65 Straftatbedtände mit alternativen, milderen Strafarten ergänzt (24 Straftatbestände sahen bisher als einzig mögliche Strafe den Freiheitsentzug vor). Weitere 32 Straftatbestände wurden im Hinblick auf das Strafmaß geändert.
 
Es wird festgelegt, dass Ersttäter bei nicht schwerwiegenden Straftaten, Frauen und alleinstehende Männer, die Kinder unter 14 Jahren erziehen, sowie Minderjährige und Menschen mit Behinderungen der Gruppe I nicht mit Freiheitsentzug bestraft werden. Diese Regeln gelten jedoch nicht für Extremismus und Gewaltdelikte.
Strafverfahren bei Straßenverkehrsdelikten, wo enge Verwandte oder Familienangehörige des Verursachers zu Schaden kommen, werden nur auf Antrag der Opfer eingeleitet. Diese Vorgehensweise soll die innerfamiliäre Konfliktlösung erleichtern.
 
Das Gesetz sieht eine verstärkte Bekämpfung der Internetkriminalität vor. So ist es beispielsweise möglich, Geld, das Gegenstand einer Straftat ist, zu beschlagnahmen. Dadurch wird es möglich, gestohlene Beträge auf Konten umgehend zu sperren und ihre Rückgabe an die Opfer sicherzustellen. Außerdem wird ein Mechanismus zur Sperrung von Mobiltelefonnummern, Phishing-Seiten und anderen Internet-Ressourcen eingeführt, die von Kriminellen für Machenschaften genutzt werden.
 
Der Schutz der Rechte von jugendlichen Teilnehmern an Strafverfahren wird verbessert. Die Teilnahme eines Lehrers und eines Psychologen ist nun sowohl bei der Vernehmung von Jugendlichen als auch bei der Gegenüberstellung und der Zeugenaussage an Ort und Stelle mit deren Beteiligung obligatorisch.
 
Darüber hinaus sieht das Gesetz Maßnahmen vor, die es den Gerichten ermöglichen, bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Drogenhandel einen flexibleren Ansatz bei der Strafzumessung zu wählen.
 
Die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes treten zehn Tage nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft.
 
Wie berichtet, wurde der Gesetzentwurf im August 2024 vom belarussischen Präsidenten an das Parlament übermittelt. Das Dokument wurde von einer speziell eingerichteten Arbeitsgruppe der Präsidialverwaltung ausgearbeitet. Unter Berücksichtigung der Anweisungen des Staatsoberhauptes, die auf der Sitzung zu bestimmten Fragen der Verbesserung der Gesetzgebung zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit gegeben wurden, führte die Arbeitsgruppe eine systematische Analyse der Normen des Straf- und Strafprozessrechts durch, um Anpassungen vorzuschlagen, die den Gerichten mehr Möglichkeiten geben würden, die Strafe je nach der Schwere der begangenen Straftat zu individualisieren und die Strafgesetzgebung für bestimmte Personengruppen humaner zu gestalten.
 
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