Innenministerium und Generalstaatsanwaltschaft initiieren Amnestie aus Anlass des 70. Siegestages

Aus Anlass der 70. Siegesfeier wollen das belarussische Innenministerium und die Generalstaatsanwaltschaft ernsthaft über die Amnestie 2015 nachdenken. Das berichtet die Zeitung „SB. Belarus heute“ unter Berufung auf den Leiter der Strafvollzugsstelle des Innenministeriums, Sergej Doroschko, und den Leiter der Inspektion für die Gesetzmäßigkeit des Strafvollzugs der Generalstaatsanwaltschaft, Juri Goroschko.
Der neue Amnestiegesetzentwurf soll klare Angaben darüber enthalten, welche Personen und auf welche Weise begnadigt werden können. Die Gesetzesvorlage soll spätestens bis 16. April dem Parlament vorgelegt werden. Die Amnestie findet zu Ehren der 70. Siegesfeier statt.
Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft präzisierte, es gebe viel Arbeit zu bewältigen. Es werde die Entscheidung getroffen werden, wer amnestiert werden darf. Es besteht die Wahrscheinlichkeit, dass in diesem Jahr vor allem sog. Drogenkonsumenten begnadigt werden können. Es handelt sich um keine großen Drogendealer.

 
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