Vertrag über GUS-Freihandelszone tritt ab 12. Januar 2014 für Kirgistan in Kraft

Der Vertrag über die GUS-Freihandelszone soll ab 12. Januar 2014 auch für Kirgistan gelten, das teilte das GUS-Exekutivkomitee mit. Das GUS-Exekutivkomitee hat am 13. Dezember 2013 die Note des kirgisischen Außenministeriums über den Abschluss aller für das Inkrafttreten des Freihandelsvertrags notwendigen innenstaatlichen Verfahren hinterlegt.
Staatspräsidenten von Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgistan, Moldau, Russland, Tadschikistan und der Ukraine haben am 18. Oktober 2011 den Freihandelszonenvertrag unterzeichnet. Ziel des Dokuments ist Schaffung gleicher Bedingungen für gegenseitigen Handel aller Vertragspartner. Das ratifizierte Abkommen gilt aktuell für Armenien, Belarus, Kasachstan, Moldau, Russland und die Ukraine. Tadschikistan ist kurz vor dem Abschluss aller Ratifikationsverfahren.

 
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