Formen staatlicher Finanzhilfe durch Präsidentenerlass ergänzt


Wie der Pressedienst des belarussischen Staatsoberhauptes mitteilte, hat der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko am 5. Mai einen Erlass „Über die staatliche finanzielle Unterstützung“ unterzeichnet.

Zu den individuell gewährten Formen der Unterstützung gehören laut dem Dokument die Überweisungen aus dem Haushalt zur Erstattung eines Teils der Kosten von Investitionsprojekten, Beiträge zu den statutarischen Fonds juristischer Personen, die aus dem nationalen und/oder lokalen Haushalt geleistet werden, sowie Haushaltsdarlehen und andere Formen der staatlichen Unterstützung, die aus Haushaltsmitteln gewährt werden.

Der Erlass legt fest, dass bei der Einreichung von Anträgen auf staatliche Unterstützung eine wirtschaftliche Begründung für den Nutzen und eine Schlussfolgerung zur Wettbewerbsfähigkeit der Produkte zwingend erforderlich sind. Darüber hinaus müssen in den Entscheidungen über staatliche Beihilfen die Verantwortlichkeiten der Beamten und die Leistungsindikatoren der Organisationen festgelegt werden, die Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfen sind. Eine nachträgliche Anpassung dieser Indikatoren ist verboten.

 
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