Zusammenarbeit zwischen Belarus und China ist systematisch, strategisch und von gegenseitigem Nutzen


Die Zusammenarbeit zwischen Belarus und der Volksrepublik China ist systematisch, strategisch und für beide Seiten vorteilhaft. Das erklärte das Mitglied der Ständigen Kommission für Wirtschaftspolitik der Repräsentantenkammer Alexander Malobizki gegenüber Journalisten. Am 10. Januar verabschiedeten die Abgeordneten auf der zweiten Sitzung der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung der achten Einberufung den Gesetzentwurf „Über die Ratifizierung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Belarus und der Regierung der Volksrepublik China über den Handel mit Dienstleistungen und Investitionen“.
 
„Die Zusammenarbeit zwischen Belarus und der Volksrepublik China ist systemisch, strategisch und für beide Seiten vorteilhaft. Es ist vor allem den Bemühungen des Staatsoberhauptes zu verdanken, dass diese Zusammenarbeit neue Formen annimmt. Als Beispiel kann das Abkommen anführen, das den wirtschaftlichen Bereich unseres Staates betrifft. Die Verabschiedung des Abkommens wird es Belarus ermöglichen, die Exporte von Dienstleistungen um etwa 12,5% zu steigern, während der Investitionsfluss um 30% zunehmen dürfte. Insgesamt dürfte sich dieses Abkommen positiv auf die gegenseitigen Investitionsströme zwischen China und Belarus und günstig auf den Handel mit Dienstleistungen auswirken“, sagte Alexander Malobizki.
 
Das Abkommen zielt darauf ab, eine Freihandelszone für Dienstleistungen zwischen der Republik Belarus und der Volksrepublik China zu errichten, die Ausweitung und Diversifizierung des Handels zwischen den Staaten zu fördern und einen fairen Wettbewerb auf den Märkten der Staaten zu gewährleisten sowie eine transparente und günstige Investitionsregelung zu schaffen. Das Abkommen enthält Bestimmungen zur Regelung des bilateralen Dienstleistungsverkehrs (unter Berücksichtigung der Besonderheiten bestimmter Dienstleistungssektoren), der Investitionen, der Freizügigkeit bestimmter Kategorien natürlicher Personen sowie Vereinbarungen zur rechtlichen Rahmenregelung der Zusammenarbeit zwischen den Ländern in verschiedenen Bereichen (elektronischer Geschäftsverkehr; Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen; geistiges Eigentum; Wettbewerb).
 
Das Abkommen regelt auch das Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten über Fragen der Auslegung, Anwendung und Einhaltung der von den Parteien übernommenen Verpflichtungen sowie das Verfahren zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten. 
 
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