Gesetzentwurf zur Nutzung von Bodenschätzen liegt der Repräsentantenkammer vor


Der Gesetzentwurf „Über die Änderung der Gesetze zur Nutzung von Bodenschätzen“ wurde der Repräsentantenkammer zur Prüfung vorgelegt. Darüber informiert der Pressedienst der Repräsentantenkammer.  

Der Gesetzentwurf sieht Änderungen im Kodex der Republik Belarus über die Bodenschätze, im Kodex über den Binnenwasserverkehr und im Gesetz vom 18. Juli 2016 „Über die staatliche ökologische Expertise, strategische ökologische Bewertung und Umweltverträglichkeitsprüfung“ vor.

Die Änderungen im Kodex der Republik Belarus über die Bodenschätze sind auf die Notwendigkeit zurückzuführen, seine Bestimmung unter Berücksichtigung der Durchsetzungspraxis zu aktualisieren, um Unsicherheiten, mehrdeutige Auslegungen auszuschließen und auf andere Rechtsakten anzupassen.

Die Hauptkommission für den Gesetzentwurf ist der Ständige Ausschuss der Repräsentantenkammer für Umwelt und Naturnutzung.

 
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