Parlament nimmt Änderungen des Anti-Terror-Gesetzes in erster Lesung an

Das belarussische Parlament hat in der ersten Lesung Änderungen des Anti-Terror-Gesetzes angenommen.
Das Dokument zielt auf Stärkung rechtlicher Rahmenbedingungen für Prävention, Aufklärung und Abwehr terroristischer Handlungen ab. Es geht darum, terroristische Strukturen zu erkennen und zu zerstören. Schutz der Infrastrukturobjekte vor terroristischen Handlungen ist dabei ein sehr wichtiger Punkt. Änderungen betreffen manche Kapitel des Gesetzes „Über die Terrorbekämpfung.“ Geplant sind Ergänzungen des Gesetzes „Über die Streitkräfte der Republik Belarus.“
Bei der Präsentation des Dokuments hat Chef der KGB Waleri Wakultschik darauf hingewesen, dass mit den vorgenommenen Ergänzungen und Änderungen eine zusätzliche Basis für Anti-Terror-Einsätze geschaffen werde. Diese seien notwendig, um Terrororganisationen zu vernichten und Folgen ihrer Handlungen zu minimieren. Zweitens erlaube das erneuerte Gesetz ein engeres Zusammenspiel aller öffentlichen Behörden und staatlichen Organisationen bei der Prävention, Aufklärung und Abwehr terroristischer Handlungen. Drittens erhalte das Verteidigungsministerium laut neuen Änderungen mehr Befugnisse beim staatlichen Reagieren auf Terrorgefahren.

 
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