Belarus plant einheitliches Verfahren zur Bearbeitung von Flüchtlingsanträgen

In Belarus sollen Asyl-, Schutz- und Flüchtlingsanträge in einem einheitlichen Verfahren bearbeitet werden. Das sagte Vizeleiter des Departements für Staatsbürgerschaft und Migration im Ministerium des Inneren, Alexander Tatura, vor Journalisten.
Das Innenministerium werde in diesem Jahr der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Migrationsgesetzes vorlegen, sagte Tatura. Dieser werde Verbesserung der Gesetze im Bereich erzwungene Migration unter Berücksichtigung nationaler Interessen und in Anlehnung an international anerkannte Normen zum Ziel haben. Hauptmacher der Gesetzesvorlage seien das Innenministerium und das Staatszentrum für Gesetzgebung und Rechtsforschung. „In erster Linie handelt es sich um die Vereinheitlichung des Bearbeitungsverfahrens von Anträgen für Asyl- bzw. Flüchtlingssuchende, um ihnen einen zusätzlichen Schutz zu gewähren oder eine einfachere Verleihung des Flüchtlingsstatus zu ermöglichen. Das Verfahren soll demnach vereinheitlicht werden und die Bearbeitungszeit im Durchschnitt 6 Monate betragen“, führte er aus. Der Gesetzentwurf sehe darüber hinaus die Anpassung des Migrationsgesetzes an die Flüchtlingskonvention von 1951 vor.

 
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