Nicht privatisierte Wohnungen gelten ab 1. Juli 2016 als Mietwohnungen

 Interessen belarussischer Bürger sollen bei der Bildung des Mitwohnungsfonds maximal berücksichtigt werden. Diesen Auftrag stellte Präsident Alexander Lukaschenko in der Beratung über Wohnfragen. Alexander Lukaschenko machte darauf aufmerksam, dass Wohnungsbau in Belarus seit Jahren Chefsache sei und eine der Prioritäten der belarussischen Sozialpolitik bilde. Alexander Lukaschenko zählte die wichtigsten Änderungen des Wohnrechts auf. Erstens sollen ab 1. April 2014 alle Dienstwohnungen und Sonderwohnungen und ab 1. Juli 2016 alle nicht privatisierten Staatswohnungen der Kategorie „Mietwohnung“ zugerechnet werden. Dementsprechend werden alle Wohnkosten als Mietkosten gelten.Zweitens soll bestimmt werden, welche Personenkategorien oder Personengruppen das Recht auf Erwerb von Mietwohnungen haben werden. Drittens dürfen Exekutivbehörden den Mietwohnpreis selbst bestimmen und im Bedarfsfall nach Erhöhungs- bzw. Reduzierungsfaktoren als Preisinstrumente greifen.
Der Erlassentwurf sieht außerdem Abschluss eines Mietwohnvertrags mit einer Laufzeit von 5 Jahren und Möglichkeit seiner Verlängerung.

 
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