Zentrale Wahlkommission informiert den Präsidenten über Änderungen im nationalen Wahlgesetz bis zum 30. August

Die Zentrale Wahlkommission von Belarus (ZWK) informiert den belarussischen Staatschef Alexander Lukaschenko über die Änderungen im nationalen Wahlgesetz bis zum 30. August. Das sagte die Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission Lidia Jermoschina. In der Beratung zu den Fragen über die Verbesserung der nationalen Wahlgesetzgebung wurde beschlossen, einen neuen Gesetzentwurf bis zum 30. August zu erarbeiten und dem Staatschef vorzulegen. Mit einer umfassenden Überarbeitung des Wahlgesetzes sind die Zentrale Wahlkommission und das Zentrum für Gesetzgebung und Rechtsforschungen beauftragt worden. „In der ersten Septemberwoche wird der Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht“, hofft die Vorsitzende der Zentralkommission für Wahlen und Referenden, Lidia Jermoschina.
Das Dokument sieht einige Neuerungen bei der Finanzierung von Wahlkampagnen vor. Jetzt wird die Wahlagitation durch private Spenden und Finanzierungsgeber finanziert. „Der Staat garantiert dabei die kostenlose Sendezeit in Radio und TV und eine freie Möglichkeit für öffentliche Reden und Informationsstände auf öffentlichen Plätzen oder Fußgängerzonen, was im Wahlgesetzbuch der Republik Belarus vorgesehen wird. Die Wahlkommissionen bekommen jetzt das Geld für die umfassende Informationsbereitstellung über die Kandidaten im Wahlkampf in jedem Wahlbezirk“, wurde betont.

 
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