Belarus hat alle vorgesehenen innerstaatlichen Verfahren für die Ratifizierung des Rückübernahmeabkommens mit Russland abgeschlossen. Das Dokument wurde auf dem Nationalen Internetportal für Rechtsinformation veröffentlicht, wie die Nachrichtenagentur BelTA bekanntgab.
Das Rückübernahmeabkommen bezieht sich sowohl auf die Staatsbürger aus Drittländern als auch auf die Personen ohne Staatsbürgerschaft mit rechtswidrigem Aufenthalt in Belarus und Russland. Das Dokument regelt Rückführung, Rückübernahme und Rückübergabe von Personen mit rechtswidrigem Aufenthalt.
Die Rückübernahmekosten von Bürgern aus Drittstaaten und Personen ohne Staatsbürgerschaft mit rechtswidrigem Aufenthalt in Belarus sowie für Transitkosten nach Drittstaaten durch Russland ohne Transitvisen übernimmt der nationale Haushalt (im Rahmen der für zuständige belarussische Behörden vorgesehenen Mittel).
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