Präsidialerlass regelt staatlichen Wohnfonds neu

Mit dem Erlass Nr. 563 will der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko den staatlichen Wohnfonds neu regeln. Das Dokument legt klare Regeln für die Bildung des Mietwohnraumfonds durch Überführung des staatlichen Wohnraumes in die Kategorie des Mietwohnraumes. Das teilte der Pressedienst des belarussischen Staatschefs mit.
Laut Erlass gelten Dienstwohnungen, Sonderdiensträume, einzelne Arten des sozialen Wohnraumes und einzelne Arten des Sonderwohnraumes weiterhin als Mietwohnraum. Soziale Wohnungen, Sonderwohnungen, Wohnraum für kommerzielle Nutzung und Wohnräume in Wohnheimen bleiben nach wie vor Staatseigentum. Sollen Staatsbürger die ihnen aus dem staatlichen Wohnraumfonds gewährten Wohnungen bis zum 1. Juli 2016 nicht privatisiert haben, werden diese Wohnräume in den kommerziellen Wohnraumfonds überführt. Der Erlass legt fest, welche Bürgerkategorien während ihrer Dienstzeit das Vorzugsrecht auf Erhaltung staatlicher Mietwohnungen haben.

 
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Hallo liebes Radio und ALLES GUTE zum 34.Geburtstag der deutschen Redaktion. So lange kenne ich Radio Belarus noch gar nicht, aber wenn Du liebe Jana und liebe Elena die nächsten 34 Jahre hier weiterhin am Start seit, dann bin ich es als Hörer auch, versprochen!! :-) ) LG Dietmar

Antwort:

Lieber Dietmar,

vielen Dank für Deine Glückwünsche!!
Ich bin auch nicht vom Anfang an hier. Wollen wir trotzdem so viel wie möglich zusammen bleiben! ;)
Liebe Grüße und alles Gute
Jana


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