Mit dem Erlass Nr. 563 will der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko den staatlichen Wohnfonds neu regeln. Das Dokument legt klare Regeln für die Bildung des Mietwohnraumfonds durch Überführung des staatlichen Wohnraumes in die Kategorie des Mietwohnraumes. Das teilte der Pressedienst des belarussischen Staatschefs mit.
Laut Erlass gelten Dienstwohnungen, Sonderdiensträume, einzelne Arten des sozialen Wohnraumes und einzelne Arten des Sonderwohnraumes weiterhin als Mietwohnraum. Soziale Wohnungen, Sonderwohnungen, Wohnraum für kommerzielle Nutzung und Wohnräume in Wohnheimen bleiben nach wie vor Staatseigentum. Sollen Staatsbürger die ihnen aus dem staatlichen Wohnraumfonds gewährten Wohnungen bis zum 1. Juli 2016 nicht privatisiert haben, werden diese Wohnräume in den kommerziellen Wohnraumfonds überführt. Der Erlass legt fest, welche Bürgerkategorien während ihrer Dienstzeit das Vorzugsrecht auf Erhaltung staatlicher Mietwohnungen haben.
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