Die Eurasische Wirtschaftskommission (EAWK) hat für eine planmäßige Inbetriebnahme des EAWU-Arzneimittelmarktes ab 1. Januar 2016 zwei Schlüsseldokumente erarbeitet, teilte ein EAWK-Sprecher mit.
„Diese beiden Dokumente müssen wir in diesem Jahr beschließen, um ab 1. Januar 2016 einen reibungslosen Start für den eurasischen Arzneimittelmarkt zu gewährleisten. Bei diesen Dokumenten handelt es sich zum einen um die Regeln für gute Distributionspraxis in der EAWU und zum anderen um die Durchführungsordnung für pharmazeutische Überwachungsbehörden und Bestimmung der Vergütungsgröße für Pharmainspekteure“, hieß es aus dem EAWK-Pressedienst.
Die Regeln für die gute Distributionspraxis sind auf Grundlage europäischer Normen entwickelt worden. Damit werden ab 1. Januar 2019 konkrete Regeln für Großarzneimittelhändler hinsichtlich der Forderungen an Lagerraum, Personal, Dokumentenführung und korrekte Arzneimittelaufbewahrung vorgeschrieben.
Das zweite Dokument über die überwachenden Inspektorate lehnt an die gängige Praxis von Überwachungsbehörden auf der Grundlage der Pharmaceutical Inspection Convention (PIC) und hat ebenfalls zum Ziel, Entwicklung, Implementierung und Pflege harmonisierter GMP-Standards sowie von Qualitätssystemen der überwachenden Inspektorate zu gewährleisten.
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