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Belarus und die Ukraine haben einen detaillierten Handlungsplan zur Aufhebung von Einschränkungen im gegenseitigen Handel vereinbart. Darauf einigten sich Experten der belarussisch-ukrainischen Arbeitsgruppe der hohen Ebene in der zweiten Sitzung, wie das belarussische Außenministerium mitteilte.
„Diese Vereinbarung umfasst die Entscheidung der ukrainischen Seite über die Einführung ab 20. Januar 2016 eines Sonderzolls in Höhe von 39,2 Prozent für eine Reihe der Waren, die Belarus in die Ukraine exportiert“, hieß es aus dem Ministerium. Co-Vorsitzende der Arbeitsgruppe, ukrainische Vizeministerin für Wirtschaftsentwicklung und Handel, Natalja Mikolskaja, informierte ihre belarussischen Kollegen über das Gesetz zur „Förderung der außenwirtschaftlichen Tätigkeit“, das vom ukrainischen Präsidenten am 26. Dezember 2015 unterzeichnet wurde. Laut diesem Gesetz wird in der Ukraine ab 1. Januar 2016 die zusätzliche Einfuhrgebühr, die auch für belarussische Importwaren galt, aufgehoben.
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