In Belarus werden zusätzliche Vorzugsbedingungen und Präferenzen an Investoren gewährt. Das sieht das Dekret, das vom belarussischen Präsidenten, Alexander Lukaschenko, erlassen wurde. Das gab der Pressedienst des belarussischen Staatschefs bekannt.
Gemäß dem Erlass wurde die Ordnung der Zuteilung von Grundstücken für die Umsetzung von Investitionsprojekten verändert. Ohne Versteigerung werden nur Grundstücke bereitgestellt, die für Investoren, Organisationen für den Bau von Objekten bestimmt sind. Es ist das Auswahlverfahren beim Vorgandensein von zwei und mehr Investoren vorgesehen, die ein und dasselbe Grundstück beanspruchen. Das lässt effiziente Nutzung von Bodenressourcen sichern.
Das Dekret sieht zusätzliche Vorzugsbedingungen und Präferenzen vor. Dazu gehören das Recht auf die Befreiung von der Konventionalstrafe für den Verstoß gegen die Vertragsbedingungen sowie das Recht auf die Bewilligung von Teilzahlungen mit Rücksicht auf die Bereitschaft des Objektes.
FM-Sender und –Frequenzen:
Rakitniza - 106.2 MHz
Grodna - 95.7 MHz
Swislatsch - 104.4 MHz
Geraneni - 99.9 MHz
Braslaŭ - 106.6 MHz
Mjadsel’ - 102.0 MHz